Sie befinden sich hier: 

The Sterling Group International

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19. März 2016 teilt die FMA daher mit, dass die

The Sterling Group International

mit angeblichem Sitz in:

Shinjuku Center Building
1 Chome−25−1,
Nishishinjuku,
Shinjuku-ku,
160-0023 Tōkyō-to
Japan

Tel: +81 3 6745 5309

office(at)thesterlinggroupinternational.com
info(at)thesterlinggroupinternational.com
george.r.fraiser(at)thesterlinggroupinternational.com
www.thesterlinggroupinternational.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

Vorheriger News-Eintrag: «