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Veröffentlichung von Stellungnahmen zu Begutachtungsverfahren der FMA

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Ab 3.1.2018 ist die FMA gemäß § 22 Abs. 3a FMABG grundsätzlich verpflichtet, für Entwürfe von Verordnungen, Rundschreiben, Leitfäden und Mindeststandards öffentliche Begutachtungsverfahren durchzuführen. Dies entspricht der bisherigen freiwilligen Verwaltungspraxis der FMA. Durch die Begutachtungen soll die Transparenz der Verwaltungslegistik erhöht und der gegenseitige fachliche Austausch zwischen FMA und den von ihr beaufsichtigten Unternehmen und sonstigen interessierten Personen gestärkt werden.

Gegenüber der bisherigen Praxis neu ist, dass ab dem 3.1.2018 im Rahmen eines öffentlichen Begutachtungsverfahrens einlangende Stellungnahmen beaufsichtigter Unternehmen und sonstiger interessierter Personen dauerhaft auf der Website der FMA veröffentlicht werden.

Informationen über laufende Begutachtungsverfahren der FMA finden Sie auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/fma/fma-konsultationen/ . Künftig können Sie auf dieser Seite auch die eingelangten Stellungnahmen abrufen. Zu diesem Zweck wird auf dieser Seite ein Archiv nach dem 3.1.2018 abgeschlossener Begutachtungsverfahren zur Verfügung gestellt.

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