Sie wurden darüber informiert, dass sich Ihr Versicherungsunternehmen im Hinblick auf den Brexit ändert?

In Vorbereitung auf den möglichen (bevorstehenden) BREXIT hat sich eine Vielzahl britischer Versicherungsunternehmen dazu entschlossen die Versicherungsverträge österreichischer Kunden auf ein Versicherungsunternehmen eines anderen EWR Staates zu übertragen.

Die Vorgehensweise dazu ist folgende: Die britische Aufsichtsbehörde informiert die FMA darüber, dass österreichische Kunden von einer bevorstehenden Übertragung betroffen sind und bestätigt gleichzeitig dass diese geplante Bestandsübertragung rechtlich zulässig ist. Die Aufsichtsbehörde des übernehmenden Versicherungsunternehmens überprüft und bestätigt dessen Solvabilität. Kernpunkt ist die ausreichende Ausstattung mit Eigenmitteln.

Bestehen seitens der FMA keine Einwände gegen die geplante Übertragung so wird dies der Aufsichtsbehörde der übernehmenden Versicherung mitgeteilt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass jeder einzelne betroffene Versicherungsnehmer zu informieren ist und diesem grundsätzlich, mit wenigen Ausnahmen, ein Kündigungsrecht zum Ende der gerade laufenden Versicherungsperiode zusteht.

Großbritannien hat eine nationale Sicherungseinrichtung (FSCS) geschaffen, welche Ansprüche aus Lebensversicherungen im Insolvenzfall vollständig decken soll. Ob und welche Sicherungseinrichtung im übernehmenden Staat existiert, ist im konkreten Einzelfall zu klären. Es besteht innerhalb der EU keine einheitliche Rechtslage hinsichtlich eines Sicherungssystems.