Sie befinden sich hier: 

Vertriebsuntersagung

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 47 Abs. 9 Z 1 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, den Vertrieb von Anteilen am Miningpool mit dem Leistungsinhalt  der „21c Ltd.“ in Österreich untersagt hat. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 13.1.2020:

Die Finanzmarktaufsicht gibt bekannt, dass die 21c Ltd., welcher gemäß § 47 Abs. 9 Z 1 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, der Vertrieb in Österreich von Anteilen an einem Miningpool zwischenzeitig rechtskräftig untersagt wurde, ihren Firmenwortlaut geändert hat auf „Red Rocket Solution Ltd.“.

 

Vorheriger News-Eintrag: «
Nächster News-Eintrag: »