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Vertriebsuntersagung Idinvest Private Debt IV und Unleveraged Compartment

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen der ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „Idinvest Private Debt IV“, Teilfonds des Umbrellafonds „Idinvest Lux Fund“ und „Unleveraged Compartment”, Teilfonds des Umbrellafonds „Idinvest Private Debt V“, welche vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „Eurazeo Investment Manager“ verwaltet werden, in Österreich untersagt.