Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen der ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „<strong>P Capital Partners V A AB</strong>“ und „<strong>P Capital Partners V AB</strong>”, welche vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „<strong>P Capital Partners AB</strong>“ verwaltet werden, in Österreich untersagt.
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