Im Rahmen der umfassenden Überarbeitung der Vorsorgekassen-Webseite der Finanzmarktaufsicht (FMA) wurde auch der aufsichtsbehördliche Informationsbereich zu den Vorsorgekassen aktualisiert. Die Inhalte wurden strukturell und gestalterisch angepasst, um die Übersichtlichkeit und Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen Offenlegungsbereichen sicherzustellen.
Sie finden die aufsichtsbehördliche Offenlegung der Vorsorgekassen unter folgendem Link: https://www.fma.gv.at/vorsorgekassen/aufsichtliche-offenlegung/
Die aufsichtsbehördliche Offenlegung zielt darauf ab, ein einheitliches Maß an Transparenz und Verantwortlichkeit der Aufsichtsbehörden zu fördern. Für den Bereich der Betrieblichen Vorsorgekassen sind die Offenlegungspflichten der FMA in Paragraf 69b Bankwesengesetz (BWG) vorgegeben.
Veröffentlichte Informationen sollen leicht zugänglich und vergleichbar sein. Die Informationen für den Bereich der Betrieblichen Vorsorgekassen auf der Internetseite der FMA werden regelmäßig aktualisiert. Mit der aktuellen Anpassung wird ein einheitliches Erscheinungsbild mit den Bereichen für Versicherungsunternehmen und Pensionskassen hergestellt.