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WAG-Konzession der „AvW Invest AG“ erloschen. Alle Kundengeschäfte abgewickelt. Regierungskommissär abberufen. AvW Invest AG darf keine konzessionspflichtigen Wertpapierdienstleistungen mehr erbringen.

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Mit Feststellungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA vom 4. November 2008 ist die vom Vorstand der AvW Invest AG am 24. Oktober 2008 zurückgelegte Konzession nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) erloschen. Zuvor wurden unter Aufsicht des von der FMA eingesetzten Regierungskommissärs DDr. Martin Wagner alle Kundenbeziehungen der AvW Invest AG im von der FMA konzessionierten Geschäftsbereich abgewickelt. Die AvW Invest AG darf daher mit dem Erlöschen der Konzession folgende Wertpapierdienstleistungen nicht mehr erbringen: Anlageberatung, Portfolioverwaltung, sowie Annahme und Übermittlung von Aufträgen. Auch die Berechtigung, zur Erbringung der genannten Dienstleistungen Finanzdienstleistungsassistenten heranzuziehen, ist vom Erlöschen der Konzession umfasst.

Zugleich wurde der dem Vorstand der AvW Invest AG beigestellte Regierungskommissär DDr. Martin Wagner in dieser Funktion wieder abberufen.

Die nicht konzessionspflichtigen Geschäftsfelder der AvW Invest AG sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Weiters sind von den Maßnahmen der FMA auch alle anderen Bereiche der AvW-Gruppe, insbesondere die Geschäfte der „AvW Gruppe AG“ (sie ist zu 74,9% an der AvW Invest AG beteiligt) und die von ihr emittierten AvW-Genußscheine, nicht betroffen, da die AvW Invest AG das einzige von der FMA beaufsichtigte Unternehmen innerhalb der Gruppe darstellt.

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