Betreffend den „Amundi Gemeindefonds Absolute Return“, einen von der Amundi Austria GmbH verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG 2011, wurde das Anteilscheingeschäft iSd § 56 InvFG 2011 wieder aufgenommen.
Betreffend den „Amundi Gemeindefonds Absolute Return“, einen von der Amundi Austria GmbH verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG 2011, wurde das Anteilscheingeschäft iSd § 56 InvFG 2011 wieder aufgenommen.