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Wiederaufnahme des Anteilscheingeschäftes

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Betreffend den „Amundi Gemeindefonds Absolute Return“, einen von der Amundi Austria GmbH verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG 2011, wurde das Anteilscheingeschäft iSd § 56 InvFG 2011 wieder aufgenommen.

 

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