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William Smith and Company

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. Mai 2011 teilt die FMA daher mit, dass die

William Smith and Company
mit angeblichem Geschäftssitz in
Smithfield Business Centre
5 St. John’s Lane
London EC1M 4BH

sowie

Lyoner Straße 14
Frankfurt, Deutschland

sowie

103-1A Brivibas Street
Riga, Latvia, LV-1001

sowie

Seeger Haus
Kirchstraße 12
FL-9494 Schaan, Liechtenstein

Tel: +44 20 8588 0643
0-800-014-8915
Fax: +44 2030145382
admin(at)wsandco.co.uk
www.williamsmithandcompany.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) noch die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2007), gestattet.

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