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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02.04.2019 teilt die FMA daher mit, dass der unbekannte Betreiber der Website

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mit angeblichem Sitz in

5 Avenue Kléber,

75016 Paris,

Frankreich

Tel: +33 973 0500 01

Fax:+33 973 0500 02

 

und

 

11 Rue Jean Origer,

2269 Luxembourg

Tel: +352 20 3018 29

Fax: +352 27 8605 10

 

Sowie

 

Plantation Place South,

4th Floor, 60 Great Tower St,

London EC3R 5AD,

Vereinigtes Königreich

Tel: +44 20 8089 1275

Fax: +44 20 3936 3037

 

E-Mail: [email protected]

 

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

 

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