Sie befinden sich hier: 

Yamanashi Kyoto Management

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann u.a. gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.10.2019 teilt die FMA daher mit, dass

Yamanashi Kyoto Management

mit angeblichem Sitz in

16F Namba Parks Tower

2-10-70 Nanbanaka,

Naniwa-ku, Osaka

Japan

sowie

26F Wheelock Square,

1717 Nanjing West Road

Jing An District, Shanghai

China

Tel: +81 (0) 6-4560-4440

[email protected], [email protected]

www.ykmglobal.com

 

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

Vorheriger News-Eintrag: «
Nächster News-Eintrag: »