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Zulassungserteilung Bybit EU GmbH

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Mit Bescheid vom 28.05.2025 wurde der Bybit EU GmbH (FN 636180i) die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Artikel 63 Verordnung (EU) 2023/1114 (Verordnung über Märkte für Kryptowerte – MiCAR) erteilt. Die Gesellschaft ist zur Erbringung nachstehender Kryptowerte-Dienstleistungen berechtigt:

  • Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden ( Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit a MiCAR )
  • Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag ( Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit c MiCAR )
  • Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte ( Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit d MiCAR )
  • Platzierung von Kryptowerten ( Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit f MiCAR )
  • Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden ( Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit j MiCAR )