Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 5.12.2025 festgestellt, dass die der Manfred F. Hollenstein am 25.5.1999 erteilte Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen infolge deren Zurücklegung gemäß § 6 Abs. 3 WAG 2018 i.V.m. § 7 BWG am 30.11.2025 erloschen ist.