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2014 bringt neue Aufgaben und Herausforderungen für die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA

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Der österreichische Finanzmarkt steht 2014 vor gravierenden Änderungen und Herausforderungen. So wird im kommenden Jahr die Regulierung und Aufsicht der Banken des Euro-Raumes auf ein völlig neues Fundament gestellt, wobei die Europäische Zentralbank EZB und nationalen Aufsichtsinstitutionen in einem dezentral organisierten System eng zusammenarbeiten. Ergänzt wird die neue Aufsicht durch EU-weite Regeln zur Bankensanierung und -abwicklung sowie ein einheitliches Regelwerk der Einlagensicherung. In Österreich wird überdies das neue „Finanzmarktstabilitätsgremium“ als makroprudentielle Behörde systemische Risiken analysieren. Weiters wird die FMA mit der Aufnahme der operativen Aufsicht über „Alternative Investmentfonds Manager“ (AIFM) sowie des Enforcements der Rechungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen gravierende Lücken im regulatorischen System schließen.

„2014 wird für uns Aufseher ein besonders herausforderndes Jahr. Der Gesetzgeber hat uns eine Reihe zusätzlicher Aufgaben übertragen, die Europäisierung der Aufsicht wird zügig und druckvoll voran getrieben und die regulatorischen Lehren aus der globalen Finanzkrise werden konsequent finalisiert,“ so der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Mag. Klaus Kumpfmüller: „Wir haben aber unsere Hausaufgabe ordentlich erledigt und sind auf diese Herausforderungen gut vorbereitet.“

Europäisierung der Bankenaufsicht
Mit November 2014 übernimmt die Europäische Zentralbank EZB im „Single Supervisory Mechanism“ (SSM) die Aufsicht über alle Banken im Euro-Raum und wird diese künftig in einem dezentral organisierten System in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsinstitutionen durchführen. Davor ist aber noch eine umfassende Analyse der Bilanzen und der Risikolage der wichtigsten europäischen Bankengruppen (das sogenannte „Comprehensive Assessment“) durchzuführen.

Die rund 130 für die Eurozone bedeutendsten Kreditinstitute werden in Zukunft der direkten Aufsicht der EZB unterstehen, alle anderen Banken bleiben in der direkten Zuständigkeit der nationalen Aufseher. Es werden aber alle Banken – unter Wahrung des Grundsatzes der Proportionalität – nach den gleichen Kriterien überwacht. Aus Österreich werden voraussichtlich 6 Kreditinstitutsgruppen (mit zusammen 150 selbständigen Banken) der direkten Aufsicht der EZB unterstellt. Rund 650 verbleiben demnach in der direkten Aufsicht der FMA. Auf beiden Ebenen wird die Aufsicht aber in sehr enger Zusammenarbeit zwischen EZB und den nationalen Institutionen erfolgen. Damit wird das bestehende Know-How bestmöglich genutzt und die Synergien optimal gehoben.

Bankenrestrukturierung neu
Das vom österreichischen Gesetzgeber 2013 beschlossene „Bankeninterventions- und –restrukturierungsgesetz“ (BIRG) ist ein erster nationaler Schritt zur Etablierung eines einheitlichen Restrukturierungs- und Abwicklungsregimes in Europa. Es verpflichtet die Banken präventiv entsprechende Sanierungs- und Abwicklungspläne zu erstellen, und ermächtigt die FMA bereits frühzeitig entsprechende Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen zu veranlassen. Die Grundlagen für ein europaweites Abwicklungsregime und -system befinden sich derzeit im europäischen Gesetzgebungsprozess in den abschließenden Verhandlungen. Ebenso wird an der Finalisierung eines europaweit einheitlichen Reglements der Einlagensicherung gearbeitet.

Finanzmarktstabilitätsgremium
Mit 2014 nimmt das „Finanzmarktstabilitätsgremium“ als makroprudentielle Behörde seine Tätigkeit auf. Ihr Ziel ist es, systemische Risiken zu erkennen und analysieren und dementsprechend stabilitätsgefährdenden Entwicklungen in Österreich entgegenzuwirken. Dieses Gremium setzt sich aus Vertretern von Finanzministerium, FMA, Oesterreichischer Nationalbank und Fiskalrat zusammen. Dieses Gremium kann auch entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung systemischer Risiken initiieren: etwa zur Bekämpfung spekulativer Blasen oder zur Stärkung der Risikotragfähigkeit des Finanzsystems erhöhte Eigenmittelerfordernisse für besonders systemrelevante Finanzinstitute anregen.

Aufsicht über Manager Alternativer Investments
Das „Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz“ (AIFMG) regelt die Bedingungen, unter denen Verwalter von alternativen Investmentfonds (Hedgefonds, Private Equity Fonds, Venture Capital Fonds, Immobilienfonds, …) ihre Tätigkeit ausüben dürfen. Die Übergangsfrist für die Registrierung als AIFM läuft mit 21.7.2014 ab. Ab diesem Datum müssen daher alle Verwalter von alternativen Investmentfonds registriert bzw. ab einer gewissen Größe konzessioniert sein und unterliegen der Aufsicht der FMA, ansonsten ist die Verwaltung sowie der Vertrieb der AIF danach verboten.

Rechnungslegungskontrolle für börsennotierte Unternehmen
Mit 2014 hat die FMA als Enforcementbehörde für die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen operativ die ordnungsgemäße Rechnungslegung entsprechend den „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) durchzusetzen. Gemäß Rechnungslegungskontrollgesetz (RL-KG) sind erstmals die Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 zu prüfen. Damit sollen der Kapitalmarkt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Emittenten in Österreich weiter gestärkt werden. Die FMA hat sich dabei für die Prüfung der korrekten Bilanzierung der vom Bundesministerium für Finanzen zugelassenen „Oesterreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung“ (OePR) zu bedienen. Die FMA hat dazu bereits gemeinsam mit ihren europäischen Schwesterbehörden Prüfungsschwerpunkte zur Rechnungslegungskontrolle entwickelt und veröffentlicht. Der Prüfplan wird auf Vorschlag der OePR von der FMA festgelegt und wird 2014 rund 30 Einzelprüfungen umfassen.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006
+43/(0)676/882 49 516

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