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2014 startet die operative Rechnungslegungskontrolle für die Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen

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Mit dem Rechnungslegungskontrollgesetz (RL-KG) hat der österreichische Gesetzgeber im Vorjahr die Funktion der Enforcement-Behörde für die Rechnungslegungskontrolle der Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen an die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA übertragen. Sie bedient sich bei der Prüfung der korrekten Bilanzierung gemäß der internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS) auch der vom Bundesministerium für Finanzen zugelassenen „Oesterreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung“ (OePR). Die Prüfung erfolgt erstmals für Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2013. Nach den Vorbereitungsarbeiten im Vorjahr wird damit die konkrete Prüftätigkeit mit dem Jahr 2014 aufgenommen.

„Ziel des Enforcements der Rechungslegung ist es,“ so der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Mag. Klaus Kumpfmüller, „die Richtigkeit und internationale Vergleichbarkeit wichtiger Finanzinformationen von Unternehmen am österreichischen Kapitalmarkt sicherzustellen. Dass wir den Kapitalmarkt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Emittenten in Österreich weiter stärken.“ Die FMA bemühe sich dabei insbesondere präventiv gegen Regelverstöße zu wirken.

Dementsprechend wurden, auch gemeinsam mit den europäischen Schwesterbehörden, sechs Prüfungsschwerpunkte zur Rechnungslegungskontrolle entwickelt. Diese sind auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/enforcement/ veröffentlicht. Dabei steht das Thema „Abschreibungen“ an erster Stelle. Dies betrifft sowohl Forderungsabschreibungen bei Banken, als auch Firmenwert- und Anlagenabschreibungen im Industriebereich. Weitere Schwerpunkte ergeben sich aus neuen, besonders kritischen Standards, insbesondere dem neuen Standard zur Wertermittlung (Fair Value-Ermittlung).

Die Prüfungsschwerpunkte betreffen nur die routinemäßigen Prüfungen, die auf einem jährlich festgelegten Prüfplan basieren. Für 2014 sind in etwa 30 Einzelprüfungen geplant. Wird dagegen eine Sonderprüfung aus öffentlichem Interesse durchgeführt, können alle Themenstellungen überprüft werden, für die es einen konkreten Anlass gibt.

Zeitgleich zum operativen Beginn der Rechnungslegungskontrolle Anfang 2014 hat die FMA eine Whistleblower-Hotline (Telefon: 0800-249 900) freigeschalten, über die vertraulich kritische Hinweise zu IFRS-Abschlüssen börsennotierter Unternehmen an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden können.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006
+43/(0)676/882 49 516

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