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Europäische Aufsichtsbehörden warnen vor Risiken bei Kryptowerten

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Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) – die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sowie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) – warnen Verbraucher:innen vor den Risiken beim Handel mit Krypto-Anlagen. Trotz der seit Dezember 2024 geltenden EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) bleibt der Schutz je nach Produkt begrenzt.

MiCA schafft erstmals verbindliche Regeln für bestimmte Kryptowerte und ihre Anbieter in der EU. Viele Krypto-Produkte fallen jedoch weiterhin nicht unter diese Regulierung – sie unterliegen damit keinem einheitlichen Verbraucher:innenschutz.

Die ESAs raten, sich vor einer Investition genau über das Produkt zu informieren, die Zulassung des Anbieters in der EU zu prüfen und auf eine sichere Verwahrung der Kryptowerte zu achten.

Ein gemeinsames Informationsblatt der ESAs erklärt, welche Kryptowerte unter MiCA fallen und worauf beim Umgang mit Krypto-Anlagen besonders zu achten ist: Informationsblatt Kryptowerte: Was bedeutet MICA für Sie? (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 712,1 KB, Sprache: Deutsch)

Zusätzlich zum Informationsblatt haben die Aufsichtsbehörden ihre Warnungen vor Kryptowerten aktualisiert: ESA-Warnung vor Kryptowerten (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 621,5 KB, Sprache: Deutsch)