Im Bereich Versicherungen wurden im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Offenlegung Anpassungen auf der Website der österreichischen Finanzmarktaufischt (FMA) vorgenommen. Die aufsichtsbehördliche Offenlegung zielt darauf ab, ein einheitliches Maß an Transparenz und Verantwortlichkeit der Aufsichtsbehörden zu fördern.
Für den Bereich der Versicherungsunternehmen ergeben sich die Offenlegungspflichten der FMA aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2451. Die veröffentlichten Informationen sollen leicht zugänglich, nachvollziehbar und vergleichbar sein.
Die Inhalte auf der FMA Website zum Bereich Versicherungsunternehmen werden regelmäßig aktualisiert. Mit der aktuellen Anpassung wurden allgemeine qualitative Angaben zur Tätigkeit der FMA im Jahr 2025 im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens zugänglich gemacht.
Die Webseite finden Sie unter diesem Link: https://www.fma.gv.at/versicherungen/offenlegung