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Anderson & Goldberg S.L.

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Gemäß § 24 Absatz 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) hat dieösterreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA das Recht, per Kundmachung in einem „bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Finanzdienstleistungen (§ 1 Abs. 1 Z 19 BWG) nicht berechtigt ist.“

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 22. Juli 2004 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit den Unternehmen:

Anderson & Goldberg S.L. –
angebliche Geschäftsadresse:
Bank of China Tower,
Central, Level 25,
Garden Road,
Hong Kong
(auch unter: Paseo de la Castellana, 141 – 8*, 28046 Madrid, Spanien)

Baker & White –
angebliche Geschäftsadresse:
Office Tower Convention Plaza,
38th Floor,
1 Harbour Road,
Wancahi,
Hong Kong

Novis Partners –
angebliche Geschäftsadresse:
Bank of America Tower,
12 Harcourt Road Central,
Hong Kong

Diese Unternehmen besitzen keine Konzession der FMA. Es ist ihnen daher weder die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, noch die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, noch die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten gestattet.

Anlass für das Einschreiten der FMA sind Anfragen und Beschwerden österreichischer Anleger.

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