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Emmerson Bennett

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Gemäß § 24 Absatz 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA das Recht, per Kundmachung in einem „bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Finanzdienstleistungen (§ 1 Absatz 1 Ziffer 19 Bankwesengesetz, BWG) nicht berechtigt ist“.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 23. September 2004 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit dem Unternehmen:

Emmerson Bennett
angebliche Geschäftsadresse:
Central Plaza, 30th Floor, 18 Harbour Road, Wanchai, Hong Kong;
Tel: +852-301-50801,
Fax: +852-301-50802,
Internet: www.emmersonbennett.net

Dieses Unternehmen besitzt keine Konzession der FMA. Es ist ihm daher weder die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, noch die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, noch die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten gestattet.

Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund von Anlegerbeschwerden in Österreich.

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