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Artemis Financial

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Gemäß § 92 Absatz 11 des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG 2007) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, per Kundmachung in einem „bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Absatz 2 Ziffer 1 bis 4) nicht berechtigt ist“.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. November 2007 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor konzessionspflichtigen Wertpapierdienstleistungsgeschäften mit dem Anbieter:

Artemis Financial
mit angeblichem Geschäftssitz in
Mimoza utca 14
1146 Budapest
Ungarn
www.artemis-financial.com

Dieser Anbieter besitzt keine Konzession der FMA. Es ist ihm daher weder die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, noch die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, noch die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten gestattet.

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