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Erklärung der FMA zur Ad-hoc-Mitteilung der Meinl European Land Ltd. (MEL) veröffentlicht am 21. November 2007 um 10.48 Uhr

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Zu der von Meinl European Land Ltd. (MEL) im Rahmen einer am 21. November 2007 um 10.48 Uhr veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilung aufgestellten Behauptung „die von der FMA beaufsichtigte Wiener Börse soll an der Irreführung mitgewirkt haben“ stellt die Finanzmarktaufsicht (FMA) richtig, dass seitens der FMA diese Feststellung nicht getroffen wurde.

Die FMA hat die ihr im Rahmen der Gesetze übertragenen Kompetenzen gewissenhaft und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften erfüllt und weist die von MEL erhobenen Vorwürfe entschieden zurück.

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