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Aussetzung des Anteilscheingeschäftes

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UNIQA Stetig, UNIQA Wachstum

Bei den beiden von der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) wird das Anteilscheingeschäft vom 02.03.2022 bis auf Weiteres iSd § 56 InvFG 2011 aufgrund der aktuellen politischen Lage und den dadurch verbundenen Unsicherheiten betreffend die Fungibilität der Moskauer Börse ausgesetzt.

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