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Sberbank Europe AG

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Die FMA hat auf Basis einer Anweisung der Europäischen Zentralbank (EZB) der Sberbank Europe AG mit Sitz am Schwarzenbergplatz 3, 1010 Wien, per Mandatsbescheid vom 01.03.2022 gemäß § 70 Abs. 2 Z 4 BWG mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs zur Gänze untersagt. Die behördliche Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes löst gesetzlich den Einlagensicherungsfall aus. Damit hat das österreichische Einlagensicherungssystem gedeckte Einlagen bis zu einem Beitrag von € 100.000 innerhalb von längstens zehn Bankarbeitstagen auszuzahlen. Das Entschädigungsverfahren wird durch die

Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA)
1010 Wien, Wipplingerstraße 34/DG4

  • Hotline für österreichische Kunden: 0800 404345
  • Hotline für internationale Kunden inkl. Deutschland: +43 (1) 3589034
  • E-Mail: [email protected]

abgewickelt. Detaillierte Informationen zur Einlagensicherung in Österreich finden Sie überdies auf der Website der FMA unter Einlagensicherung.

Was sind gedeckte Einlagen?

Gedeckte Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen (wie etwa Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten, Sparkonten, Festgeldkonten, Taggeldkonten und Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten) bis zu einer Höhe von € 100.000 oder Gegenwert in fremder Währung pro Einleger.

Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Betrag bis zu € 500.000 erstattet werden: Und zwar, wenn die Einlage bei der Bank

  • aus einer Immobilientransaktion im Zusammenhang mit einer privat genutzten Wohnimmobilie stammt,
  • gesetzlich vorgesehene sozial Zwecke erfüllt und an bestimmte Lebensereignisse des Einlegers – wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod – geknüpft ist,
  • oder sie auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung beruhen.

Voraussetzung für diesen erhöhten Erstattungsbetrag ist, dass diese Einlage nicht länger als zwölf Monate vor dem Einlagensicherungsfall bei der Bank gutgeschrieben worden ist. Der erhöhte Betrag wird allerdings erst nach Stellung eines entsprechenden Antrages, welcher innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls an die Sicherungseinrichtung zu richten ist, erstattet.

Kunden aus Deutschland

Zahlreiche Kunden der Sberbank Europe AG stammen aus Deutschland und werden über die deutsche Filiale der Sberbank Europe AG geführt. Diese deutsche Filiale ist eine rechtlich unselbständige Zweigniederlassung und wird unter der Handelsmarke „Sberbank Direkt“ geführt. Einlagen bei der Sberbank Direkt sind somit Einlagen bei der Sberbank Europa AG und sind durch die Einlagensicherung Austria (ESA) gesichert.

Ergänzung vom 1. April 2022 – Information für Sberbank Kunden:

Mit dem Bescheid der FMA vom 01.03.2022 wurde die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung untersagt. Davon betroffen ist ausschließlich das Neugeschäft der Sberbank Europe AG. Die Entgegennahme von Rückzahlungen auf Kredite, die von der Sberbank Europe AG vor Inkrafttreten des Bescheides vergeben wurden, ist davon nicht umfasst. Kunden sind daher verpflichtet, diese Kreditraten weiterhin zu bedienen.

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