Die Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlicht das überarbeitete Rundschreiben zur Berichtspflicht von Bankprüfer:innen (§ 63 Abs 3 BWG ). Das Rundschreiben berücksichtigt aktualisierte Rechtsgrundlagen (CRD /CRR ) und wurde um Redepflichtstatbestände aus der EU-Abschlussprüfungsverordnung erweitert. Weiters sind die Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis eingeflossen.
Sie finden das FMA-Rundschreiben zur Berichtspflicht von Bankprüfer:innen (§ 63 Abs 3 BWG ) unter folgendem Link: https://www.fma.gv.at/fma/fma-rundschreiben/