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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen eine Privatperson wegen öffentlichen Angebots ohne Prospektveröffentlichung

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Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie über eine Privatperson mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in der Höhe von 1.000,- Euro im Wege einer beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz ( FMABG) verhängt hat. Die Privatperson hat ohne Vorliegen eines nach den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes 2019 (KMG 2019) erstellten und gebilligten Prospekts eine Veranlagung öffentlich angeboten sowie die Meldestelle in Bezug auf das öffentliche Angebot nicht in Kenntnis gesetzt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.