Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen einen Verantwortlichen der WW Holding AG wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 35.000 verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 08.08.2019:
Gegen das Straferkenntnis der FMA wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Aktualisierung vom 27.11.2020:
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Straferkenntnis der FMA vom 08.07.2019 vollinhaltlich bestätigt. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.