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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen einen Verantwortlichen der WW Holding AG wegen Verstoß gegen die MAR (Verordnung (EU) 596/2014)

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen einen Verantwortlichen der WW Holding AG wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 35.000 verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 08.08.2019:

Gegen das Straferkenntnis der FMA wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Aktualisierung vom 27.11.2020:

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Straferkenntnis der FMA vom 08.07.2019 vollinhaltlich bestätigt. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.

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