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Dyman Asssociates

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) bzw. § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 06. Dezember 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

Dyman Asssociates
(mit angeblichem Sitz in)

(Paris Office)
27 Avenue de l‘Opera
75001 Paris
Tel.: +33(0)1 53 01 27 08
Fax: +33(0)1 53 01 35 52

und

(Tokyo Office)
10-1, Roppongi 6-chom
Minato-ku Tokyo, 106-6114
Tel.: +81(0)3 4579 5906
Fax: +81(0)3 6800 2401
Web: www.dymanassociates.com
E-Mail: contactus(at)dymanassociates.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte und Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen.