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FMA-Bericht zum 3. Quartal 2013 der österreichischen Prospektaufsicht

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Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligten Prospekte belief sich im 3. Quartal 2013 auf 23. Insgesamt wurde es den Emittenten ermöglicht, durch diese Prospektbilligungen ein maximales Volumen von rund € 32,5 Mrd. zu begeben. Zudem wurden von der FMA 24 Nachträge gebilligt. Zwei Billigungsverfahren wurden eingestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden sechs Prospekte und 39 Nachträge gebilligt; keines der Billigungsverfahren wurde eingestellt. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der österreichischen Prospektaufsicht hervor.

Zwischen 1. Juli und 30. September 2013 wurden Prospekte von 16 Emittenten gebilligt (Q3 2012: 6). Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich dabei folgende Verteilung auf die Kategorien IPO’s, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q3 2013: 6/Q3 2012: 0), Wohnbaubanken (Q3 2013: 4/Q3 2012: 1), Basisprospekte (Q3 2013: 5/Q3 2012: 1) und Anleihen (Q3 2013: 1/Q3 2012: 4).

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 3. Quartal 2013 wurden der FMA von Schwesterbehörden 88 Prospekte (Q3 2012: 32) und 605 Nachträge (Q3 2012: 490) notifiziert. Die FMA notifizierte 10 Prospekte (Q3 2012: 2) und 9 Nachträge (Q3 2012: 10).

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 3. Quartal 2013 eine Verwaltungsstrafe und brachte sechs Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ein.

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/aufsicht-ueber-kapitalmarktprospekte/quartalsberichte/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006
+43/(0)676/882 49 516

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