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Erklärung der FMA zu missverständlichen oder falschen Darstellungen der Aufgaben der Staatskommissäre in Banken

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Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA stellt zu falschen beziehungsweise missverständlichen Darstellungen in Medienberichten zur rechtlichen Stellung und den Aufgaben der Staatskommissäre in Banken klar:

Gemäß §76 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) hat der Bundesminister für Finanzen bei Kreditinstituten, deren Bilanzsumme € 375 Mio. übersteigt, einen Staatskommissär und dessen Stellevertreter für einen Funktionsperiode von längstens fünf Jahre zu bestellen.

Der Staatskommissär und sein Stellvertreter sind ein Organ der Bankenaufsicht und damit seit deren Aufnahme der operativen Tätigkeit mit 1.4.2002 ein Organ der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA. Sie handeln daher ausschließlich als Organe der unabhängigen und weisungsfreien Aufsichtsbehörde FMA und haben an sie zu berichten.

Der Staatskommissär ist kein Aufsichtsrat nach Aktiengesetz. Er ist zur Hauptversammlung, zu allen Aufsichtsratssitzungen sowie zu allen Sitzungen beschlussfähiger Ausschüsse des Aufsichtsrates einzuladen. Er darf sich nicht in die operative und strategische Geschäftsführung einmischen, die unternehmerische Verantwortung liegt allein beim Vorstand, dem Eigentümer und dessen Vertreter. Er stimmt daher auch in keinem der Gremien mit ab.

Der Staatskommissär hat aber gegen Beschlüsse Einspruch zu erheben, die gesetzliche Bestimmungen, die von der FMA zu beaufsichtigen sind, verletzen. Dadurch wird dieser Beschluss sistiert bis die FMA innerhalb gesetzlicher Frist  inhaltlich darüber entschieden hat. Derartige Einsprüche betreffen beispielsweise  Geschäfte, die den Konzessionsumfang überschreiten, oder Beschlüsse, die gesetzlichen Großveranlagungsgrenzen verletzen. Er darf nicht inhaltlich über Kreditanträge und die Bonität des Kunden oder das Risiko von Veranlagungen befinden. Das liegt allein in der unternehmerischen Verantwortung des Vorstandes sowie der aufsichtlichen Verantwortung der Aufsichtsräte nach Aktienrecht.

Zur Diskussion in der Causa BAWAG teilt die FMA mit, dass deren derzeitiger Staatskommissär Mag. Helmut Brandl im Jänner 2003 bestellt worden ist, sein Stellvertreter Mag. Emmerich Bachmayer im November 2005.