Mit der Environmental, Social und Governance (ESG) – Rating-Verordnung (EU) 2024/3005 wurde ein europäischer Rechtsrahmen für ESG-Ratings geschaffen. Die Verordnung ist ab dem 2. Juli 2026 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Ziel ist es, Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität von ESG-Ratings zu erhöhen. Die direkte Aufsicht über ESG-Rating-Anbieter liegt bei der European Securities and Markets Authority (ESMA), wobei die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) unterstützend tätig wird.
Was sind ESG-Ratings?
ESG-Ratings sind auf einer Methodik beruhende, standardisierte Bewertungen der Umwelt-, Sozial- und Governance-Merkmale oder -Risiken wie von einem Unternehmen, Finanzinstrument oder Produkt, die gegenüber Dritten bereitgestellt werden.
Was gilt mit der ESG-Rating-Verordnung?
Ab dem 2. Juli 2026 dürfen ESG-Ratings in der Europäischen Union (EU) grundsätzlich nur von regulierten ESG-Rating-Anbietern abgegeben und veröffentlicht werden. Dazu ist eine Zulassung bei ESMA zu beantragen, wobei kleine ESG-Rating-Anbieter von einer dreijährigen Übergangsregelung Gebrauch machen und sich bei ESMA zunächst nur registrieren müssen.
Am 1. Juli 2026 veröffentlichte ESMA ein Public Statement zur Veröffentlichung oder Verbreitung von ESG-Ratings durch Dritte im Zeitraum vom 2. Juli 2026 bis zur Zulassung, Anerkennung oder Registrierung der ESG-Ratinganbieters.
Weitere Informationen finden Sie auf der FMA Website: https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/sustainable-finance/esg-ratings/