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Europäische Wertpapier- und Marktregulierungsbehörde ESMA beschließt Produktintervention zu binären Optionen und CFDs

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Die Europäische Wertpapier- und Marktregulierungsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat heute ihre Entscheidung bekannt gegeben, den Vertrieb von binären Optionen („binary options“) an Kleinanleger zu verbieten und den Vertrieb von finanziellen Differenzgeschäften („Contracts for Differences“, CFDs) an Kleinanleger stark zu beschränken. Sie reagiert damit auf häufige und hohe Verluste von Kleinanlegern, die in solchen Produkten investiert sind. Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die im Beschlussgremium der ESMA mit Sitz und Stimme vertreten ist, hat sich dort für diese Maßnahme ausgesprochen und begrüßt sie. „Binäre Optionen und finanzielle Differenzgeschäfte sind keine nachhaltigen Finanzanlagen, sondern hochriskante Wetten auf finanzielle Ereignisse. Mit diesem Beschluss konnten wir die neuen rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz von Investoren europaweit effektiv einsetzen“, so die Vorstände der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller. „Hohe Gewinnversprechen bei Finanzprodukten bedeuten immer auch hohes Verlustrisiko. Bei der Veranlagung der Ersparnisse empfehlen wir Kleinanlegern, die professionelle Beratung bei Banken oder konzessionierten Finanzdienstleistern in Anspruch zu nehmen.“

Die FMA informiert bereits seit längerem auf ihrer Website über die hohen Risiken von binären Optionen und CFDs. Auch die ESMA hat in der Vergangenheit immer wieder auf ihren hochspekulativen Charakter hingewiesen und insbesondere Kleinanleger vor den Risiken eines Investments gewarnt. Mit der am 3. Jänner 2018 in Kraft getretenen EU Finanzmarktverordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) verfügt ESMA über die rechtliche Handhabe, den Vertrieb riskanter Finanzprodukte an Kleinanleger zu beschränken oder zu verbieten. Die nunmehr gesetzte Maßnahme wird ab in Inkrafttreten zunächst für drei Monate gültig sein und kann danach bei Bedarf verlängert werden.

Link auf die Veröffentlichung der ESMA zur Maßnahme:

https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news

Link auf den FMA Themenfokus zu binären Optionen und CFDs:

https://www.fma.gv.at/fma-themenfokusse/

Binäre Optionen: Eine Wette auf eine Ja/Nein-Entscheidung. Tritt ein zuvor definiertes Ereignis ein, erhält der Käufer einen festgelegten Betrag, andernfalls verfällt die gekaufte Option wertlos. Als Basiswerte kommen Indizes, Aktien, Währungspaare oder auch Rohstoffe in Frage, wobei bezogen auf einen fixierten Zeitpunkt nur auf fallenden oder steigenden Kurs spekuliert wird. Die Online-Angebote von Binären Optionen sind häufig so ausgestaltet, dass für die Kunden zwangsläufig Verluste entstehen.

Finanzielle Differenzgeschäfte (CFDs): Ein hochspekulatives Finanzprodukt bei dem der Käufer auf die Preisänderung des zugrunde liegenden Vermögenswertes, etwa eine Aktie, eine Ware, eine Währung oder einen Index spekuliert. Wenn der Preis fällt, ist der Kunde verpflichtet bei Fälligkeit eine Zahlung in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Terminkurs und dem im Erfüllungszeitpunkt geltenden aktuellen Wert zu leisten. Durch die Hebelwirkung kann es zu Verlusten kommen, die das investierte Kapital bei weitem übersteigen.

 

Rückfragehinweis für Journalisten

Stefan Maier

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