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Lizenzentzug der estnischen Versobank AS – Information für Einleger in Österreich

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Die Europäische Zentralbank hat in ihrer Funktion als zuständige Bankenaufsichtsbehörde der estnischen Versobank AS am 27.03.2018 die Lizenz entzogen. Die Versobank AS war im Rahmen der EU Dienstleistungsfreiheit in Österreich aktiv und hat Einlagen iHv. ca. € 4 Mio. von Kunden entgegen genommen. Einlegern bei der Bank wird empfohlen, betreffend die Rückzahlung ihrer Kundengelder umgehend Kontakt mit der Versobank AS aufzunehmen.

 

 

Was ist zu beachten, falls die Versobank AS nicht alle Kundengelder zurückzahlen kann?

Da die Versobank AS kein in Österreich ansässiges Kreditinstitut ist, sind diese Einlagen, sofern sie als gesicherte Einlagen gelten (s. unten), von der estnischen Einlagensicherung „Tagatisfond“ (https://www.tf.ee/eng/ – in EE, RU und EN abrufbar) gesetzlich gedeckt.

Falls die Versobank AS nicht alle Einlagen ihrer Kunden in voller Höhe oder rechtzeitig zurückzahlen kann, tritt ein sogenannter Einlagensicherungsfall ein. Bei einem Einlagensicherungsfall wie diesem ist die estnische Einlagensicherung „Tagatisfond“ verpflichtet, innerhalb von zwei Arbeitstagen die Einleger zu informieren und auf ihrer Website zu veröffentlichen, wie die Entschädigung der Einleger erfolgt.

Die gesicherten Einlagen müssen dann grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Einlagensicherungsfall ausbezahlt werden.[1]

Was können Kunden in diesem Fall tun?

Bei einem Einlagensicherungsfall wird betroffenen Einlegern empfohlen, die aktuellen Informationen auf der Website des „Tagatisfond“ abzurufen und die entsprechenden Kontounterlagen (z.B. Kontovertrag und -auszüge) bereitzulegen.

Bei Unklarheiten wird Kunden empfohlen, sich direkt mit dem „Tagatisfond“ in Verbindung zu setzen ([email protected], +372 611 0730).

Informationen zur Einlagensicherung finden Sie in den häufig gestellte Fragen (nach Kategorie wählen > Einlagensicherung).

Hintergrundinformation:

Die Gründe für den Entzug der Lizenz der Versobank AS durch die EZB waren anhaltende und schwere Verletzungen der gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Bank.

Beim estnischen Einlagensicherungsgesetz, der Rechtsgrundlage für die Einlagensicherungseinrichtung „Tagatisfond“, handelt es sich um die nationale Umsetzung einer europaweit harmonisierten Regelung (Richtlinie 2014/49/EU). Die betreffenden Einlagen werden dem Grunde und der Mindesthöhe nach in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf gleichem Niveau geschützt.

 

[1] Siehe dazu die EN Fassung der gesetzlichen Grundlage – § 41 Abs. 2 des Guarantee Fund Act – Riigi Teataja (https://www.riigiteataja.ee/en/eli/ee/511012018005/consolide)