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Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG / Einlagensicherung

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Die FMA hat der “Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG” mit Mandatsbescheid vom 14.07.2020 mit sofortiger Wirkung zur Gänze die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt.  Daraus folgte auch eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten Einlagen, sodass insbesondere keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich sind. Dies hat den Einlagensicherungsfall ausgelöst: Die “Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.” hat innerhalb von sieben Arbeitstagen jedem Einleger dieser Bank einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten Einlagen zu erstatten.

Gedeckte Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen (wie etwa Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten) bis zu einer Höhe von € 100.000 oder Gegenwert in fremder Währung pro Einleger.

Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Betrag bis zu € 500.000 erstattet werden: Und zwar, wenn die Einlage bei der Bank

• aus einer Immobilientransaktion im Zusammenhang mit einer privat genutzten Wohnimmobilie stammt,
• gesetzlich vorgesehene sozial Zwecke erfüllt und an bestimmte Lebensereignisse des Einlegers – wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod – geknüpft ist,
• oder sie auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung beruhen.

Voraussetzung für diesen erhöhten Erstattungsbetrag ist, dass diese Einlage nicht länger als zwölf Monate vor dem Einlagensicherungsfall bei der Bank gutgeschrieben worden ist. Der erhöhte Betrag wird allerdings erst nach Stellung eines entsprechenden Antrages, welcher innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls an die Sicherungseinrichtung zu richten ist, erstattet.

Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H arbeitet bereits mit der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG eng zusammen, um die ordnungsgemäßen Auszahlung in den nächsten Tagen zu organisieren.

Betroffene Einleger können sich auch telefonisch an die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H wenden:

Service-Hotline: 0800 40 43 45
Homepage: https://www.einlagensicherung.at

Die Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie zusätzlich die Bestellung des Wirtschaftsprüfers Mag. Bernhard Mechtler zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) des Kreditinstitutes war notwendig, weil im Rahmen einer Überprüfung der Bank Bilanzunregelmäßigkeiten festgestellt wurden, die nunmehr in weiterer Folge der Aufklärung bedürfen.