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FMA begrüßt Verdoppelung der Geldstrafen für Finanzdelikte

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die gestern vom Nationalrat beschlossene Verdoppelung der Geldstrafen für Finanzdelikte. Diese Erhöhung hat beispielsweise zur Folge, dass die FMA ab 1. Mai 2012 unerlaubten Betrieb mit bis zu € 100.000 ahnden kann (bisher € 50.000); die Höchststrafe für Übertretungen der Geldwäschebestimmungen sowie die Ahndung des Tatbestandes der Marktmanipulation nach Börsegesetz liegt dann bei € 150.000 (bisher € 75.000). Weiters betroffen sind das Bankwesengesetz (BWG), das Bausparkassengesetz (BSpG), das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), das E-Geldgesetz (E-GeldG), das Finanzkonglomerategesetz (FKG), das Börsegesetz (BörseG), das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011), das Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG), das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007), das Pensionskassengesetz (PKG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Betriebliche Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) und das Ratingagenturen-vollzugsgesetz (RAVG). Auch die Strafhöhen dieser  Aufsichtsgesetze werden pauschal verdoppelt (aus € 30.000 werden € 60.000 etc.).

„Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die FMA setzt sich schon lange für eine massive Verschärfung der Strafen ein, denn gerade im Finanzbereich muss es Strafen geben, die wehtun, damit auch die erforderliche Disziplinierung und Abschreckung erreicht wird“, so der Vorstand der FMA Mag. Helmut Ettl. Und sein Vorstandskollege Dr. Kurt Pribil ergänzt: „Auch auf europäischer Ebene wird an einer Anhebung und Vereinheitlichung der Sanktionen gearbeitet, wobei hier ein europaweit einheitliches Mindestniveau der Höchststrafen für bestimmte Delikte verlangt werden wird.“ Dies sei dringend erforderlich, um in Europa die Gefahr der Aufsichts- und Sanktionsarbitrage zu bannen. Es dürfe in Europa keine Anreize geben, in Märkte auszuweichen, weil dort Regulierung, Aufsicht und Sanktionen nicht so streng sind wie auf anderen Märkten.

2011 wurden von der FMA 224 Straferkenntnisse per Bescheid erlassen, wobei das durchschnittliche Strafausmaß € 4.500 und die Höchststrafe € 36.000 ausmachte. Insgesamt betrug die Höhe der Verwaltungsstrafen 2011 € 1,3 Millionen.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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