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FMA-Bericht zum 1. Quartal 2014 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA billigte im 1. Quartal 2014 25 Prospekte. Insgesamt wurde es den Emittenten dadurch ermöglicht, ein maximales Volumen von rund € 14,5 Mrd. zu begeben (Q1 2013: € 15 Mrd.). Zudem wurden 44 Nachträge gebilligt, 3 Billigungsverfahren wurden seitens der Emittenten zurückgezogen und somit eingestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 37 Prospekte und 9 Nachträge gebilligt, kein Billigungsverfahren wurde eingestellt. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht über das 1. Quartal der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.

Zwischen 1. Jänner und 31. März wurden Prospekte von 14 Emittenten gebilligt (Q1 2013: 8). Dabei zeigte sich folgende Verteilung auf die verschiedenen Emittentenkategorien: IPOs, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q1 2014: 1, Q1 2013: 1), Wohnbaubanken (Q1 2014: 7, Q1 2013: 5), Basisprospekte (Q1 2014: 4, Q1 2013: 2) und Anleihen (Q1 2014: 2, Q1 2013: 0).

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 1. Quartal 2014 wurden der FMA von Schwesterbehörden 55 Prospekte (Q1 2013: 55) und 316 Nachträge (Q1 2013: 546) notifiziert. Die FMA notifizierte 4 Prospekte (Q1 2013: 2) und 20 Nachträge (Q1 2013: 3).

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 1. Quartal 2014 eine Verwaltungsstrafe (Q1 2013: 3), und brachte sieben Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ein (Q1 2013: 0).

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/aufsicht-ueber-kapitalmarktprospekte/quartalsberichte/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006
+43/(0)676/882 49 516

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