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FMA-Bericht zum 1. Quartal 2016 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte

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Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligten Prospekte belief sich im 1. Quartal 2016 auf elf, ein Rückgang um vier im Vergleich zum 1. Quartal 2015. Zudem wurden 13 Nachträge gebilligt. Dies entspricht einem Rückgang von 36 im Vergleich zum 1. Quartal 2015. Kein Billigungsverfahren wurde eingestellt. Demgegenüber stand ein Bruttoemissionsvolumen im Hinblick auf verzinsliche Wertpapiere in Höhe von € 26,76 Milliarden (Q1 2015: € 20,55 Milliarden). Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.

Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich folgende Verteilung auf die Kategorien  IPOs , Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q1 2016: 1 / Q1 2015: 1), Wohnbaubanken (Q1 2016: 1 / Q1 2015: 3), Basisprospekte (Q1 2016: 6 / Q1 2015: 7) und Anleihen (Q1 2016: 2 / Q1 2015: 2).

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen  EWR -Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 1. Quartal 2016 wurden der FMA von Schwesterbehörden 49 Prospekte (Q1 2015: 51) und 273 Nachträge (Q1 2015: 214) notifiziert. Die FMA notifizierte ihrerseits 5 Prospekte (Q1 2015: 6) und 9 Nachträge (Q1 2015: 15).

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 1. Quartal 2016 eine Verwaltungsstrafe (Q1 2015: 8) und veröffentlichte eine Sanktion auf der FMA-Website.

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter
https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/aufsicht-ueber-kapitalmarktprospekte/quartalsberichte/?preview_id=909&preview_nonce=e1a1eabe1d&preview=true

 

Rückfragehinweis für Journalisten:

Mag. Annemarie Bauer, Bakk.

+43/(0)1/24959-6007

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