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FMA-Bericht zum 2. Quartal 2020 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte: FMA billigte 19 Prospekte und 27 Nachträge

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Die Turbulenzen auf den Kapitalmärkten in Folge der COVID-19-Krise haben auch bei der Emissionstätigkeit der Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tiefe Spuren hinterlassen. So hatte die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) im 2. Quartal 2020 19 Prospekte zu billigen, um fünf weniger als im 2. Quartal 2019; ein Minus von 20,8%. Die Zahl der zu billigenden Nachträge verringerte sich in diesem Vergleichszeitraum von 32 auf 27 (-15,6%). Bei den zu gebilligten Basisprospekten hinterlegten Endgültigen Bedingungen war hingegen ein Anstieg von 1.175 (Q2-2019) auf 4.463 (+280%) zu verbuchen, was aber im Wesentlichen einer erneuten Hinterlegung von Final Terms durch einen Emittenten im Zuge der Umstellung auf das neue Prospektregime geschuldet war. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht zum 2.Quartal 2020 der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.

Im grenzüberschreitenden Angebot wurden der FMA aus dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im 2. Quartal des heurigen Jahres 142 Prospekte zum Vertrieb verzinslicher Wertpapiere in Österreich notifiziert; im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren dies noch 168 Prospekte, ein Rückgang von 15,48%. Die notifizierten Nachträge nahmen um 163 auf 102 im 2. Quartal 2020 ab (-61,5%). Die FMA hatte wiederum im Berichtszeitraum 13 Prospekte (-13,3%) und 19 Nachträge (-5%) an Schwesterbehörden im EWR zu notifizieren; im 2.Quartal 2019 waren es 15 Prospekte und 20 Nachträge.

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik

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