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FMA-Bericht zum 3. Quartal 2012 der österreichischen Prospektaufsicht

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Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA gebilligten Prospekte belief sich im 3. Quartal 2012 auf sechs. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 27 Prospekte gebilligt. Demgegenüber stand ein Anstieg der gebilligten Nachträge von 15 im 3. Quartal 2011 auf 39 Ende September 2012. Die starken Unterschiede zwischen den dritten Quartalen 2011 bzw. 2012 liegen im neuen Prospektregime begründet, welches Anfang Juli 2012 in Kraft trat und weshalb es zu vielen vorgezogenen Anträgen auf Prospektbilligung kam. Insgesamt wurde den Emittenten durch die Prospektbilligungen ein maximales Volumen von rund € 1 Milliarde begeben. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der Prospektaufsicht hervor.

Im 3. Quartal 2012 wurde ein Basisprospekt gebilligt (Q3 2011: 12), ebenso wurde in der Emittentenkategorie „Wohnbaubanken“ eine Billigung ausgesprochen (Q3 2011: 2). Bei gebilligten Prospekten für Industrieanleihen kam es zu einem Anstieg von einer im 3. Quartal 2011 auf vier im 3. Quartal 2012.

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Von Juli bis Oktober 2012 wurden der FMA von Schwesterbehörden insgesamt 32 Prospekte (Q3 2011: 102) und 490 Nachträge (Q3 2011: 548) notifiziert. Die FMA notifizierte zwei Prospekte (Q3 2011: 6) und zehn Nachträge (Q3: 2011: 10) an Schwesternbehörden.

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 3. Quartal 2012 acht Verwaltungsstrafen und brachte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein.

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/aufsicht-ueber-kapitalmarktprospekte/quartalsberichte/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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