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FMA-Bericht zum 4. Quartal 2011 der österreichischen Prospektaufsicht

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Das schwierige Marktumfeld wirkte sich im Laufe des Jahres 2011 auch auf die Prospektbilligungen und auf die Emissionstätigkeit in Österreich aus. Im 4. Quartal 2011  wurde dies vor allem an der Anzahl der Nachträge deutlich, welche um rund ein Drittel im Vergleich zum 3. Quartal 2011 sowie zum Vergleichszeitraum des Vorjahres anstieg. Das geht aus dem heute erstmals von der Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlichten Quartalsbericht der österreichischen Prospektaufsicht hervor.

Zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2011 wurden insgesamt 28 Billigungen (Dividendenwert- und Nicht-Dividendenwertprospekte) von der Prospektaufsicht ausgesprochen, das bedeutet eine Billigung mehr als im 3. Quartal 2011. Somit wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Wertpapiere in einem maximalen Volumen von rund 3,8 Milliarden Euro zu begeben. 21 Nachträge wurden veröffentlicht und gebilligt; zwei Emittenten zogen ihren Antrag auf Billigung eines Prospektes zurück bzw. brachen das Angebot während der Zeichnungsfrist wegen mangelnder Marktresonanz ab.
Insgesamt wurden im Jahr 2011 104 Prospekte (2010: 100) und 65 Nachträge gebilligt (2010: 48) sowie sieben Anträge auf Billigung zurückgezogen (2010: 7).

Im Hinblick auf die Emissionstätigkeit ist vor allem der Rückgang der Basisprospekte von zwölf im 3. Quartal auf zwei im 4. Quartal auffällig. Ein Basisprospekt schafft das Gerüst für die Emission vieler ähnlich strukturierter Wertpapiere, bei denen einzelne Angebotsbedingungen erst kurz vor deren Emission festgesetzt werden können. Die Anzahl der den Kapitalmarkt in Anspruch nehmenden Emittenten in der Kategorie Wohnbaubanken stieg von zwei im 3. Quartal auf fünf im 4. Quartal an. In Relation dazu blieb die Emissionstätigkeit bei Anleihen (Q3: 1, Q4: 0) und IPO’s, Kapitalerhöhungen und Listingprospekten (Q3: 1, Q4: 2)  in etwa gleich.
Im Gesamtjahr 2011 ist vor allem der Rückgang der von der FMA gebilligten Anleiheprospekte von sieben (2010) auf zwei nennenswert. Bei den Basisprospekten und IPO’s, Kapitalerhöhungen und Listingprospekten kam es zu einem leichten Anstieg. Die Anzahl der Prospekte der Wohnbaubanken blieb gleich.

Wird ein Prospekt oder ein erforderlicher Nachtrag in einem EWR-Mitgliedstaat gebilligt, ist dieser während seiner Gültigkeit auch in allen anderen EWR-Mitgliedstaaten für ein öffentliches Angebot oder die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zulässig. Voraussetzung dafür ist eine Notifikation an die zuständige Behörde des jeweiligen Mitgliedstaats – in Österreich an die FMA. Dabei zeigte sich ein starker Rückgang von 102 Notifikationen im 3. Quartal auf 61 im 4. Quartal. Bei den Nachträgen kam es zu einem starken Anstieg von 548 auf 983.
Im Jahr 2011 wurden 386 eingehende Notifikationen verzeichnet, was einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die Nachträge stiegen von 1.789 auf 2.482. Der Großteil der eingehenden Notifikationen wurde der FMA von den zuständigen Behörden in Luxemburg und Deutschland übermittelt.

Eine Aufgabe der Prospektaufsicht ist auch, Verstöße im Zusammenhang mit öffentlichen Angeboten und der Bewerbung von Wertpapieren oder Veranlagungen sowie Verstöße gegen die Veröffentlichungs-, Melde- und Hinterlegungsverpflichtungen des Kapitalmarktgesetzes, festzustellen. Dadurch kam es im 4. Quartal zu elf Verwaltungsstrafverfahren und fünf Anzeigen an die Staatsanwaltschaft. Im gesamten Jahr 2011 waren es 39 Verwaltungsstrafverfahren und 25 Anzeigen an die Staatsanwaltschaft.

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/aufsicht-ueber-kapitalmarktprospekte/quartalsberichte/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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