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FMA bewilligt Änderung der Handelsregeln der Wiener Börse: Handelsaussetzung bei Kursänderungen ab 10 Prozent, befristete Short-Selling-Verbote

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Aufbauend auf dem von der österreichischen Bundesregierung in der Ministerratssitzung am 8. Oktober 2008 beschlossenen Maßnahmenpaket gegen die Auswirkungen der Internationalen Finanzkrise auf Österreich hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA einen Antrag der Wiener Börse AG auf Änderung der Handelsregeln mit sofortiger Wirkung bewilligt:

  • Bei Kursänderungen in einem Finanzinstrument von mehr als 10 Prozent setzt die Wiener Börse AG den Handel in diesem Wertpapier befristet oder bis auf Widerruf aus.
  • Sogenanntes „Short-Selling“ kann in einzelnen oder allen gehandelten Wertpapieren mit sofortiger Wirkung befristet oder bis auf Widerruf untersagt werden.