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FMA ersucht Anleger um Mitwirkung bei Schwerpunkt-Aktion gegen unerlaubtes Halten von Kundengeldern durch Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen

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Auf Grund mehrerer Anfragen teilt Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mit, dass sie sich im Zuge eines Schwerpunktprogrammes zum Anlegerschutz brieflich direkt an Kunden von Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit dem Ersuchen um Mitwirkung gewandt hat. Die Kunden werden ersucht, der FMA anhand eines Fragebogens bekannt zu geben, welche Veranlagungsprodukte sie über einen bestimmten Wertpapierdienstleister erworben haben und auf welche Konten sie die zu veranlagenden Gelder überwiesen haben. Die Adressaten der Schreiben wurden repräsentativ per Zufallsstichprobe aus den der FMA von den Unternehmen übermittelten Kundendaten ausgewählt.

„Ziel der Schwerpunkt-Aktion ist es, stichprobenartig die Einhaltung des Verbotes des Haltens von Kundengeldern durch Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu überprüfen“, erläutert FMA-Vorstand Dr. Kurt Pribil. „Gemäß § 3 Abs. 5 Z 4 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 ist es zum Schutz des Kunden Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht gestattet, bei Erbringung von Wertpapierdienstleistungen (etwa Anlageberatung oder Vermittlungstätigkeit hinsichtlich Finanzinstrumenten) Geld, Wertpapiere oder sonstige Instrumente von Kunden entgegen zu nehmen und zu halten“, erklärt der Brief die Rechtslage und erläutert weiters: „So dürfen etwa die für das Unternehmen tätigen Personen (Geschäftsleiter, Angestellte, Berater etc.) die vom Kunden zum Zweck des Ankaufes von Finanzinstrumenten zu veranlagenden Gelder nicht persönlich entgegen nehmen bzw. auf deren Privatkonten überweisen lassen. Auch eine Überweisung derartiger Gelder auf ein Firmenkonto des Unternehmens ist nicht zulässig.“

Diese Maßnahme ist Teil routinemäßig durchzuführender Untersuchungen zum Schutz der Anleger, betont die FMA und weist darauf hin, dass die Auswahl und Einbeziehung der Unternehmen per Zufallsstichprobe erfolgt ist und nicht auf Grund konkreter Verdachtsmomente gegen diese.

„Es ist uns ein besonderes Anliegen, zu garantieren, dass die Antworten der Kunden von der FMA streng vertraulich behandelt werden“, so Pribils Vorstandskollege Mag. Helmut Ettl, „Insbesondere ist es gesetzlich untersagt, diese Angaben an die Steuerbehörden weiterzuleiten.“

„Wir sind überzeugt, dass die Anleger diese Maßnahme zu ihrem eigenen Schutz voll unterstützen werden, und wir mit unserer Schwerpunkt-Aktion die Aufsicht über Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen weiter verbessern können“, so Ettl und Pribil übereinstimmend.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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