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FMA untersagt Vertrieb von Primeo und Herald Fonds

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 InvFG, BGBl Nr. 532/1993, idgF, der weitere Vertrieb der Kapitalanlagefondsanteile an nachstehenden ausländischen Fonds in Österreich per 05. Juni 2009 untersagt wurde, da die Voraussetzung des § 25 Z 1 InvFG (Benennung eines Repräsentanten) weggefallen ist:

  • Primeo Fund
  • Herald USA Segregated Portfolio One

Gemäß § 31 Abs. 2 InvFG ordnet die FMA an, dass betreffend den Primeo Fund die Verpflichtungen aus dem öffentlichen Vertrieb, die sich aus diesem Bundesgesetz ergeben, erst mit Abschluss des Liquidationsverfahrens enden.

Gemäß § 31 Abs. 2 InvFG ordnet die FMA an, dass betreffend den Herald USA Segregated Portfolio One die Verpflichtungen aus dem öffentlichen Vertrieb, die sich aus diesem Bundesgesetz ergeben, entweder mit Abschluss eines allfälligen Liquidationsverfahrens oder zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Einbringung einer Vertriebsanzeige gemäß § 30 InvFG enden.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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