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FMA genehmigt dritte Zwischenverteilung der HETA in Höhe von € 2,05 Mrd. – in Summe nun € 9,9 Mrd. an Gläubiger verteilt

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute nach einem entsprechenden Beschluss durch die Hauptversammlung der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) die dritte Zwischenverteilung an deren Gläubiger genehmigt, und zwar in Höhe von rund € 2,05 Mrd. Die Auszahlung erfolgt noch im Dezember 2019.

Somit hat die HETA in Summe rund € 9,9 Mrd. vorzeitig an die Gläubiger verteilt. Die externen Bewertungsgutachten, auf deren Basis der erste Bescheid der FMA zum Schnitt der Gläubigerforderungen erstellt wurde, gingen noch von einem maximalen Erlös für die Gläubiger nach Ende der Abwicklung 2023 von rund € 6 Mrd. aus. Durch die von FMA und HETA-Management gemeinsam erzielten Abwicklungserfolge wurden somit bis inkl. 2019 bereits jetzt rund € 3,9 Mrd. mehr als Zwischenverteilung ausgeschüttet, als ursprünglich insgesamt erwartet worden war.

Rückfragehinweis für Journalisten

MMag. Annemarie Bauer, Bakk.

+43/(0)1/24959-6007

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