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FMA ordnet bei Euram Bank außerordentliche Hauptversammlung und Abstimmung über Kapitalerhöhung an

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am Freitag, den 20.09.2024, per Bescheid der „European American Investment Bank AG“ (Euram Bank) mit Sitz in 1010 Wien, Schottenring 18, gemäß Paragraf 44 Absatz 1 Zeile 4 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) aufgetragen ehestmöglich, längstens aber bis 18.10.2024, eine außerordentlichen Hauptversammlung einzuberufen und den Aktionären zwei Beschlusspunkte zur Entscheidung vorzulegen:

  • Beschluss einer ersten Kapitalerhöhung in der Höhe von mindestens EUR 25 Mio., umzusetzen binnen zwei Wochen ab Beschluss,
  • Beschluss über die Auflösung und nachfolgende freiwillige Selbstabwicklung der Euram Bank, falls die Kapitalerhöhung in der Höhe von mindestens EUR 25 Mio. nicht beschlossen bzw. nicht binnen zwei Wochen umgesetzt wird.

Vorbehaltlich sonstiger Entwicklungen wird das Ergebnis dieser außerordentlichen Hauptversammlung etwaigen weiteren behördlichen Maßnahmen zu Grunde zu legen sein.

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