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FMA präzisiert und verschärft die Anforderungen zur Prävention der Geldwäscherei für die von ihr beaufsichtigten Unternehmen

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute in einem Rundschreiben die Anforderungen zur Prävention der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für die von ihr beaufsichtigten Unternehmen verschärft. Sie präzisiert in diesem Rundschreiben insbesondere ihre Rechtsansicht gemäß Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) zu den Themen „Meldeschwellen“, „Vortatenkatalog“, „Plausibilisierung von Auffälligkeiten“, „Unverzüglichkeit der Erstattung einer Verdachtsmeldung“ sowie zum „Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern im Rahmen der Erstattung einer Verdachtsmeldung“ im Lichte der Erfahrungen der Aufsichtspraxis der FMA. Es behandelt dabei alle Aspekte der Meldepflichten gemäß FM-GwG und Geldtransfer-Verordnung im gesamten Ablauf der Präventionsverpflichtungen, von der Wahrnehmung von Auffälligkeiten, deren Plausibilisierung bis hin zur Erstattung der konkreten Verdachtsmeldung an die (für die strafrechtlichen Ermittlungen) zuständige Geldwäschemeldestelle. Das „FMA-Rundschreiben Meldepflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ersetzt das „FMA-Rundschreiben zu Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Verletzung der Offenlegung von Treuhandschaften“ aus dem Jahr 2011.

Null-Toleranz im Kampf gegen Geldwäscherei

„Im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verfolgen wir eine Null-Toleranz-Linie. Wir stärken so das Vertrauen in den österreichischen Finanzplatz und leisten einen Beitrag, die Reputation des Wirtschaftsstandortes abzusichern“, so der Vorstand der FMA: „Unser neues Rundschreiben gibt den beaufsichtigten Unternehmen eine präzise Leitlinie, wie die aktuellen Bestimmungen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes in der Praxis anzuwenden und zu leben sind. Wir erhöhen dadurch die Transparenz aufsichtlichen Handelns, wirken so präventiv und stärken die Rechtssicherheit.“

Das „FMA Rundschreiben Meldepflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ finden Sie als Download auf der Website der FMA: https://www.fma.gv.at/fma/fma-rundschreiben/

Rückfragehinweis für Journalisten

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher):

+43 / (0)1 / 24959-6006 oder

+43/ (0) 676 / 88 249 516

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