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FMA-Bericht zum 1. Quartal 2019 der Prospektaufsicht: Stabile Emissionstätigkeit trotz herausforderndem Umfeld.

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Im 1. Quartal 2019 hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA acht Prospekte gebilligt, gleich viel im 1.Quartal 2018. Im selben Vergleichszeitraum ist die Zahl der zu einem gebilligten Basisprospekt hinterlegten endgültigen Bedingungen von 1.211 auf 2.163 gestiegen, eine Erhöhung um 78,6%. Die von der FMA gebilligten Prospekt-Nachträge gingen gleichzeitig von 22 auf 17 zurück, ein Minus um 22,7%. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Bericht der FMA zu ihrer Tätigkeit als Prospekt-Aufsicht im 1. Quartal 2019 hervor.

Reges EWR-Angebot

Im grenzüberschreitenden Angebot prospektpflichtiger Finanzinstrumente wurden im 1. Quartal 2019 42 im Europäischen Wirtschaftsraum (ERW) gebilligte Prospekte zum Vertrieb in Österreich an die FMA notifiziert, ein Plus von 10 Prospekten oder 31,3% gegenüber dem 1. Quartal 2018. Die Zahl der notifizierten Nachträge erhöhte sich von 164 auf 198, eine Steigerung um 20,7%. Die Zahl der von der FMA an EWR-Schwesterbehörden notifzierten Prospekte stieg von zwei (Q1/2018) auf drei (Q1/2019), die Zahl der Nachträge von sechs auf elf.

Wie im 1. Quartal 2018 hatte die FMA im 1.Quartal des heurigen Jahres der Staatsanwaltschaft drei Anzeigen wegen Prospektverstößen gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG) zu übermitteln. Nach  sechs Verwaltungsstrafverfahren im Vorjahreszeitraum hat die FMA im heurigen ersten Quartal fünf derartige Verfahren abgeschlossen.

Der gesamte Quartalsbericht ist auf der FMA-Website abrufbar.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik

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