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FMA-Studie: Gebührenstruktur österreichischer Investmentfonds stark gespreizt aber nach Risiko konsistent. Keine signifikanten Unterschiede zum deutschen Markt

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Österreichische Investmentfonds (InvFG 2011) und publikumsfähige Alternative Investmentfonds (AIFMG) haben zwar eine gespreizte aber nach wirtschaftlichen Fondskategorien sowie Risikoklassen konsistente Gebührenstruktur. Es sind überdies keine signifikanten Unterschiede zur Struktur auf dem deutschen Markt festzustellen. Dies ergab die für das Jahr 2016 erstmals von der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hinsichtlich 2.463 Fondsanteilsklassen, die in Summe ein Fondsvermögen von € 87,6 Mrd. repräsentieren, durchgeführte Analyse der maximalen jährlichen Verwaltungsgebühren gemäß Fondsbestimmungen sowie der laufenden Kosten gemäß „Kundeninformationsdokument“ (KID).

So betrug 2016 die maximale jährliche Verwaltungsgebühr laut Fondsbestimmungen über alle Fondskategorien hinweg im Schnitt 1,30% (Mittelwert), wobei der tatsächliche Wert zwischen 0% und 3,1% lag. Die jährlichen laufenden Kosten gemäß KID lagen im Mittel bei 1,37%, wobei die individuelle Spannweite zwischen 0,01% und 4,35% betrug. Der maximale Ausgabeaufschlag machte laut KID über alle Anteilsklassen hinweg im Mittel 3,75% aus, wobei hier die Spannweite von 0,00% bis 10,00% reichte. Signifikant ist auch, dass die Gebühren konsequent mit der Risikoklassifizierung des Fonds, gemessen am „synthetic risk and reward indicator“ (SRRI), steigen; und zwar sowohl die maximalen Verwaltungsgebühren (von 0,76% bis 1,74% Mittelwert pro Risikoklasse) als auch die laufenden Kosten (von 0,37% bis 1,93% Mittelwert pro Risikoklasse) sowie der maximale Ausgabeaufschlag (von 1,19% bis 4,71% Mittelwert pro Risikoklasse). So sind die Spesen bei Geldmarktfonds und kurzfristigen Rentenfonds am niedrigsten und steigen über Rentenfonds, Mischfonds zu reinen Aktienfonds an.

„Diese neue Marktstudie der FMA, die künftig jährlich erstellt wird, ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Markttransparenz für Anleger, die so die Spesen und Verwaltungsgebühren innerhalb einer Fondskategorie aber auch zwischen unterschiedlichen Fondskategorien besser vergleichen und beurteilen können, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller.

Die maximale Verwaltungsgebühr ist in den Fondsbestimmungen als höchst zulässiger, jährlicher Prozentsatz, den die Verwaltungsgesellschaft aus dem Fondsvermögen für die Fondsverwaltung entnehmen darf, angegeben. Diese deckt in der Regel den Großteil aber nicht sämtliche Spesen ab, da etwa noch Depotgebühren, Ausgabeaufschläge, Rücknahmeabschläge, Transaktionskosten, allfällige performanceabhängige Verwaltungsgebühren oder weitere Kosten hinzukommen können.

Als laufende Kosten gemäß KID sind die tatsächlich angefallenen Kosten des Fonds im Laufe eines Jahres in Prozent des Fondsvermögens anzugeben; sie können deshalb von Jahr zu Jahr voneinander abweichen. Die laufenden Kosten beinhalten alle Arten von Kosten, die der Fonds zu tragen hat, unabhängig davon, ob es sich um Verwaltungsgebühren oder die Entlohnung von Personen handelt, die für den Fonds Leistungen erbringen. Bestandteil der laufenden Kosten sind jedenfalls Verwaltungsgebühren, Depotbankgebühren, Gebühren für Anlageberater, alle Zahlungen, die gegebenenfalls infolge von Auslagerungen anfallen, Anmelde-, Aufsichts- oder ähnliche Gebühren, Vergütungen der Abschlussprüfer, Vergütungen für juristische und gewerbliche Berater, sowie jegliche Vertriebsgebühren. Kosten, die nicht bei den laufenden Kosten zu berücksichtigen sind, sind u.a. Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge, Vermittlungsprovisionen sowie performanceabhängige Verwaltungsgebühren.

Der maximale Ausgabeaufschlag ist der Höchstbetrag einer einmaligen Gebühr, die beim Erwerb von Fondsanteilen anfällt. Der Ausgabeaufschlag dient unter anderem der Deckung der Vertriebskosten und variiert je nach Fonds und Anteilsklasse. Auf Ausgabeaufschläge werden häufig von unterschiedlichen Vermittlern unterschiedlichste Rabatte angeboten.

 

Rückfragehinweis für Journalisten

Tiemon Kiesenhofer
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