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Vertriebsuntersagung

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Die Finanzmarktaufsicht gibt bekannt, dass gemäß § 56 Abs. 2 Z 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, der Vertrieb des Nicht-EU-AIF „FENJA Fund Multi Strategy Limited“ in Österreich untersagt wurde.

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