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FMA und OePR klären offene Fragen der Rechtsauslegung und Zusammenarbeit

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA und die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) haben sich im Zuge eines Mediationsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht auf ein gemeinsames Verständnis zu offenen Fragen der Auslegung des Rechnungslegungskontrollgesetzes geeinigt. Mit Unterzeichnung des Protokolls wurden alle Verfahren vor dem BVwG einvernehmlich beendet. „Beide Seiten bekennen sich zu einer kooperativen Zusammenarbeit in der Kontrolle der Rechnungslegung von Emittenten, die an der Wiener Börse gelistet sind“, betonen die Leitung der Prüfstelle Rudolf Jettmar und Roman Rohatschek, sowie FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl gleichlautend.

Kern der gemeinsamen Vereinbarung ist eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten der OePR als unabhängig prüfende Instanz auf erster Stufe, der behördlichen Funktion der FMA und des von der FMA zu führenden hoheitlichens Verfahren auf zweiter Stufe. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und die Prüfbelastung für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten, wurde ein klares Prozedere für den gegenseitigen Informationsaustausch und die Einsicht in die erforderlichen Unterlagen vereinbart.

„Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem nunmehr gemeinsam erzielten Verständnis die einzelnen Zuständigkeiten und Kompetenzen geklärt und klar abgegrenzt haben“, so die Leitung der Prüfstelle Jettmar und Rohatschek. Der FMA-Vorstand, Kumpfmüller und Ettl, ergänzt: „Mit der Klärung der offenen Rechtsfragen in konstruktiven Gesprächen wird eine effektive Rechnungslegungskontrolle zum Nutzen des österreichischen Kapitalmarktes und der Anleger sichergestellt.“

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1 / 24959-6006
+43/(0)676 / 88249516

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